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Meldung Kindergarten/Kindertagesstätte


Leistungsbeschreibung

Formen der öffentlichen Kindertagesbetreuung sind

  • Kindertageseinrichtungen (Krippengruppen, Kindergartengruppen, Hortgruppen, altersübergreifende Gruppen)
  • Kindertagespflege (vorrangig für Kinder unter drei Jahren und schulpflichtige Kinder)

Kindertagesstätten sind Tageseinrichtungen, in denen sich Kinder aufhalten, die regelmäßig, mindestens aber 10 Stunden in der Woche betreut werden. Kindertagesstätten bieten eine gruppenbezogene Betreuungsform an.

Die Kindertagespflege ist eine personenbezogene Betreuungsform. Die Kinder werden einer geeigneten Tagespflegeperson in deren oder im Haushalt der Personensorgeberechtigten oder in anderen Räumen betreut.

Das Angebot der Kindertagesstätten richtet sich an alle Kinder bis zur Einschulung.

Grundsätzlich werden die Kinder bis zum dritten Lebensjahr in der Krippe und Kinder über drei Jahren bis zur Einschulung im Kindergarten von qualifiziertem Fachpersonal betreut. Viele unserer Einrichtungen bieten beide Betreuungsformen an. Über das Regelangebot hinaus werden in Integrationsgruppen Kinder mit und ohne Beeinträchtigung gemeinsam betreut.
Die Kernzeit für die Vormittagsbetreuung ist von 7-13 Uhr und in der Ganztagsbetreuung von 7-16:30 Uhr. Die Einrichtungen bieten unterschiedliche Sonderdienste an. Bitte informieren Sie sich hierzu direkt in den einzelnen Einrichtungen

Betreuung der Kinder unter drei Jahren

Für Kinder bis zum dritten Lebensjahr stehen verschiedene Betreuungsangebote zur Verfügung:

  1. In Krippenhäusern = ausschließlich U3 Kinder
  2. In Kindertageseinrichtungen mit Krippengruppen = getrennte Gruppen von U3 und Ü3 Kindern
  3. In Kindertageseinrichtungen mit Krippen- und Familiengruppen = In Familiengruppen werden Kinder von 1-6 Jahren in variabler Gruppenstärke zusammen betreut.

Betreuung der Kinder über drei Jahren

Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung werden in Gruppen von bis zu 25 Kindern betreut. In einigen Einrichtungen werden ausschließlich Kinder ab drei Jahren betreut.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie der Konzeptionen können bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Dort erhalten Interessierte auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen oder Tagespflegepersonen, sowie Informationen zum Anmeldeverfahren.

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern festgesetzt und können daher variieren.

Die Gebühren für den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder einer Kindertagespflegestelle legen die Kommunen in ihren Satzungen fest. Die Landesregierung hat im KiTaG geregelt, dass die Betreuungsangebote für Kinder im Kindergartenalter im Umfang von bis zu acht Stunden beitragsfrei sind. Kosten für die Verpflegung von Kindern sind in dieser Regelung nicht enthalten.  

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Text überprüft durch das Niedersächsische Kultusministerium; aktualisiert am 11.07.2012

Niedersächsisches Kultusministerium