BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Bewerbung als Wahlhelfer/-in


Leistungsbeschreibung

Jede Wahl ist ein elementarer Bestandteil der Demokratie. Bei der Samtgemeinde Oderwald werden Wahlvorstände zum Teil mit Bediensteten der Samtgemeinde Oderwald sowie auch anderer Behörden und mit Wahlberechtigten, die von den politischen Parteien gemeldet werden, besetzt. Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand der Samtgemeinde Oderwald ist eine ehrenamtliche Tätigkeit.

Gesucht werden zu jeder Wahl im gesamten Gebiet:

  • Wahlvorstehende als Vorsitzende und deren Stellvertretende
  • Schriftführende und deren Stellvertretende
  • Beisitzende

Vor dem nächsten Wahltermin werden Sie, soweit noch Bedarf besteht, in den Wahlvorstand berufen. Rechtzeitig vor der Wahl werden Sie dann zu einer Wahlschulung eingeladen, in der Sie alles Wichtige über den Wahlablauf erfahren. Sie benötigen also keine Vorkenntnisse, um ein Wahlehrenamt ausüben zu können.

Es ist möglich, bei der Anmeldung das Wunschehrenamt sowie den Wunscheinsatzort anzugeben. Wir versuchen die Wünsche bestmöglich zu berücksichtigen.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Auch Sie können als Mitglied des Wahlvorstandes aktiv bei der Durchführung einer Wahl mitarbeiten, wenn Sie für die jeweils anstehende Wahl wahlberechtigt sind und im Gebiet der Samtgemeinde Oderwald (Börßum, Cramme, Dorstadt, Flöthe, Heiningen, Ohrum) Ihren Wohnsitz haben.
Melden Sie sich als ehrenamtliche Wahlhelferin bzw. ehrenamtlicher Wahlhelfer!

Die Anmeldung kann hier online und unabhängig davon, ob in Kürze eine Wahl durchgeführt wird, erfolgen.

Als Entschädigung für die Übernahme des Wahlehrenamtes erhalten sie zurzeit 25 € Erfrischungsgeld (Barauszahlung).

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wahlzentrale freuen sich auf die gemeinsame Zusammenarbeit mit Ihnen!