Brauchtumsfeuer (Osterfeuer) und Lagerfeuer


Leistungsbeschreibung


Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.

An wen muss ich mich wenden?


An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Antragstellung für Lagerfeuer muss zwei Wochen im Voraus erfolgen.

Die Antragsstellung bei Brauchtumsfeuern muss vier Wochen im Voraus erfolgen.