Brauchtumsfeuer (Osterfeuer) und Lagerfeuer
Brauchtumsfeuer (Osterfeuer) und Lagerfeuer
nicht angegeben
Leistungsbeschreibung
Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Zuständige Stelle
An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Voraussetzungen
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Die Antragstellung für Lagerfeuer muss zwei Wochen im Voraus erfolgen.
Die Antragsstellung bei Brauchtumsfeuern muss vier Wochen im Voraus erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben