SEPA-Basis-Lastschriftmandat


Leistungsbeschreibung


Durch Vorlage eines SEPA-Lastschriftmandats ermächtigen Sie die Samtgemeinde Oderwald die Gebühren/Entgelte von Ihrem Konto abbuchen zu lassen.

Bitte beachten Sie die in den Gebührenbescheiden angegebenen Fälligkeitstermine.

Um am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, muss das SEPA-Lastschriftmandat spätestens eine Woche vor Fälligkeit der Samtgemeinde Oderwald vorliegen.

Sollten Sie bereits ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt haben, ist es nicht erforderlich dies erneut zu erteilen.

Kontakt

  • Kasse

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter*in Frau Birgit Böhm
  • Sachbearbeiter*in Frau Heike Mühe