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Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden


Leistungsbeschreibung

Wird ein Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist. Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.

  • wieder gefundener Personalausweis

Gebühr: 6,00 EUR
Aufschlag für die Entsperrung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

Gebühr: 6,00 EUR
Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises

Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport