Leistungsbeschreibung


Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).

Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Kinderreisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Kinderreisepass benötigt, muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Für die Verlustmeldung fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Kontaktpersonen

  • Sachbearbeiter*in Herr Paul Grube
  • Sachbearbeiter*in Frau Yvonne Krzyzaniak
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Reisepass Meldung wegen Verlust